Einladung zur Herbstzuchtprüfung (HZP) und zur Solms/(AZP nur für DK)

Datum

17. September 2011

Ort

Vorarlberg

Prüfungsleiter

Barbara Bürki, Allenwindenstr.18, 6004 Luzern, Tel. 041 410 32 79

Anmeldung

Mit Nennformular unter Beilage einer Kopie der Abstammungsurkunde und des Jagdhaftpflichtver-sicherungsausweises an den Prüfungsleiter

Meldeschluss

6. August 2011. Es werden keine Nachmeldungen angenommen.

Nennformulare

Nennformular Deutsch Kurzhaar als PDF Datei oder als Word Datei zum direkt ausfüllen
Nennformular des JGHV als PDF Datei oder als Word Datei zum direkt ausfüllen
Oder beziehen beim Sekretariat des SVC

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder des SVC und DK/DD Baden sowie des Vorarlberger Vorstehhund-Clubs. Die Hunde müssen nach dem 1. Oktober 2009 gewölft sein. Zusätzlich gilt der Beschluss, dass ein Hund höchstens 2mal auf der HZP bzw. Solms geführt werden darf. Eine allfällige Zulassungsbegrenzung richtet sich nach dem Datum des letzten Poststempels nach Erhalt der vollständigen Anmeldung sowie aller in der Ausschreibung verlangten Unterlagen einschliesslich der Kopie der Einzahlungsbestätigung des Nenngeldes.
In die Schweiz importierte Hunde müssen im SHSB eingetragen sein.

Nenngeld

Das Nenngeld von Fr. 150.— ist auf das Konto des SVC bei der UBS AG, 8098 Zürich, Bank-PC 80-2-2, Konto-Nr. 223-47235765.0, einzubezahlen.
Das Nenngeld muss mit dem Vermerk "HZP" vor dem Meldeschluss einbezahlt sein. Eine Kopie der Einzahlungsbestätigung ist der Anmeldung beizulegen. Anmeldungen ohne diesen Zahlungsnachweis gelten als nicht erfolgt.
Sämtliche in dieser Ausschreibung verlangten weiteren Unterlagen müssen ebenfalls vollständig und termingerecht eingereicht sein.
Nenngeld ist Reuegeld!

Prüfungswild

Enten für die Wasserarbeit werden durch den SVC gestellt. Wild für die Haar- und Federwildschleppen (je 2 Stück der selben Wildart) ist von jedem Hundeführer mitzubringen. Für die Federwildschleppe dürfen Tauben oder Enten verwendet werden.

Preise

Es wird eine Zensurentafel, bei Bestehen zusätzlich eine Urkunde abgegeben. Der Prüfungssieger erhält einen Wanderpreis.

Prüfungsordnung

HZP nach VZPO
Ordnung für Herbstzuchtprüfung SOLMS des DK-Verbandes

Tollwut

Alle Hunde müssen gegen Tollwut schutzgeimpft sein. Die in der Schweiz verwendeten Impfstoffe Defensor 3 der Pfizer AG, Rabdomun der Provet AG und Rabisin der Biokema haben eine Wirkungs- und Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Die Impfung muss älter als 4 Wochen sein. Der Anmeldung ist ein Dokument beizulegen, aus dem der Impftierarzt und der Tag der letzten Impfung klar ersichtlich ist.

Haftpflicht

Es können nur Hunde zugelassen werden, für die eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung besteht - auch für Österreich. Der Versicherungsausweis ist der Anmeldung beizulegen (Kopie).

Besondere Bedingungen

Jegliche Haftung des SVC für verunfallte Hunde oder andere Schäden, verursacht durch das Prüfungsgeschehen, wird ausdrücklich wegbedungen. Mit der Teilnahme an der Prüfung erklären sich Richter und Hundeführer mit dieser Bestimmung einverstanden.

Einladung

Die vorliegende Publikation gilt als persönliche Einladung. Weitere Einladungen erfolgen mit Ausnahme der Aufgebote an die Hundeführer und Richter nicht.
Gäste Gäste sind selbstverständlich herzlich willkommen - Sie haben den Anordnungen der Prüfungsleitung und der Richterobleute Folge zu leisten.

Suchenlokal

Speise-Restaurant-Gasthof Adler, A-6841 Mäder, Telefon +43 5523 62894
Zürich, 13. Januar 2011 Die Prüfungsleiterin: Barbara Bürki

Schweizerischer Vorstehhund-Club
Sektion der SKG
Mitglied des Deutschen Jagdgebrauchshundeverbandes und des Deutsch-Kurzhaar-Clubs