Einladung zur Herbstzuchtprüfung (HZP) und zur Solms/(AZP nur für DK) |
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Datum |
17. September 2011 |
Ort |
Vorarlberg |
Prüfungsleiter |
Barbara Bürki, Allenwindenstr.18, 6004 Luzern, Tel. 041 410 32 79 |
Anmeldung |
Mit Nennformular unter Beilage einer Kopie der Abstammungsurkunde und des Jagdhaftpflichtver-sicherungsausweises an den Prüfungsleiter |
Meldeschluss |
6. August 2011. Es werden keine Nachmeldungen angenommen. |
Nennformulare |
Nennformular Deutsch
Kurzhaar als PDF Datei oder als Word
Datei zum direkt ausfüllen |
Teilnahmeberechtigung |
Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder des SVC und DK/DD Baden sowie des Vorarlberger Vorstehhund-Clubs.
Die Hunde müssen nach dem 1. Oktober 2009 gewölft sein.
Zusätzlich gilt der Beschluss, dass ein Hund höchstens 2mal
auf der HZP bzw. Solms geführt werden darf. Eine allfällige
Zulassungsbegrenzung richtet sich nach dem Datum des letzten Poststempels
nach Erhalt der vollständigen Anmeldung sowie aller in der Ausschreibung
verlangten Unterlagen einschliesslich der Kopie der Einzahlungsbestätigung
des Nenngeldes. In die Schweiz importierte Hunde müssen im SHSB eingetragen sein. |
Nenngeld |
Das Nenngeld von Fr. 150.— ist auf das Konto des SVC bei
der UBS AG, 8098 Zürich, Bank-PC 80-2-2, Konto-Nr. 223-47235765.0,
einzubezahlen. Das Nenngeld muss mit dem Vermerk "HZP" vor dem Meldeschluss einbezahlt sein. Eine Kopie der Einzahlungsbestätigung ist der Anmeldung beizulegen. Anmeldungen ohne diesen Zahlungsnachweis gelten als nicht erfolgt. Sämtliche in dieser Ausschreibung verlangten weiteren Unterlagen müssen ebenfalls vollständig und termingerecht eingereicht sein. Nenngeld ist Reuegeld! |
Prüfungswild |
Enten für die Wasserarbeit werden durch den SVC gestellt. Wild für die Haar- und Federwildschleppen (je 2 Stück der selben Wildart) ist von jedem Hundeführer mitzubringen. Für die Federwildschleppe dürfen Tauben oder Enten verwendet werden. |
Preise |
Es wird eine Zensurentafel, bei Bestehen zusätzlich eine Urkunde abgegeben. Der Prüfungssieger erhält einen Wanderpreis. |
Prüfungsordnung |
HZP nach VZPO Ordnung für Herbstzuchtprüfung SOLMS des DK-Verbandes |
Tollwut |
Alle Hunde müssen gegen Tollwut schutzgeimpft sein. Die in der Schweiz verwendeten Impfstoffe Defensor 3 der Pfizer AG, Rabdomun der Provet AG und Rabisin der Biokema haben eine Wirkungs- und Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Die Impfung muss älter als 4 Wochen sein. Der Anmeldung ist ein Dokument beizulegen, aus dem der Impftierarzt und der Tag der letzten Impfung klar ersichtlich ist. |
Haftpflicht |
Es können nur Hunde zugelassen werden, für die eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung besteht - auch für Österreich. Der Versicherungsausweis ist der Anmeldung beizulegen (Kopie). |
Besondere Bedingungen |
Jegliche Haftung des SVC für verunfallte Hunde oder andere Schäden, verursacht durch das Prüfungsgeschehen, wird ausdrücklich wegbedungen. Mit der Teilnahme an der Prüfung erklären sich Richter und Hundeführer mit dieser Bestimmung einverstanden. |
Einladung |
Die vorliegende Publikation gilt als persönliche Einladung. Weitere Einladungen erfolgen mit Ausnahme der Aufgebote an die Hundeführer und Richter nicht. |
| Gäste | Gäste sind selbstverständlich herzlich willkommen - Sie haben den Anordnungen der Prüfungsleitung und der Richterobleute Folge zu leisten. |
Suchenlokal |
Speise-Restaurant-Gasthof Adler, A-6841 Mäder, Telefon +43 5523 62894 |
| Zürich, 13. Januar 2011 | Die Prüfungsleiterin: Barbara Bürki |