Einladung zur TKJ-Schweissprüfung Uebernachtfährte 500m zusammen mit SKDW |
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Datum |
21. August 2010 |
Anmeldung an |
Ruedi Bänninger, Pfarrhausstr. 17, 8426 Lufingen |
Meldeschluss |
4. Juli 2010 |
Nennformulare |
Nennformular Deutsch
Kurzhaar als PDF Datei oder als Word
Datei zum direkt ausfüllen |
Revier |
Kanton Zürich |
Prüfungsleiter |
Ruedi Bänninger |
Teilnehmerzahl |
Eine allfällige Zulassungsbegrenzung richtet sich nach dem Datum des letzten Poststempels nach Erhalt der vollständigen Anmeldung sowie aller in der Ausschreibung verlangten Unterlagen einschliesslich der Kopie der Einzahlungsbestätigung des Nenngeldes. |
Ausweis |
Alle Hunde, welche die Prüfung bestehen, erhalten einen Ausweis zuhanden der kantonalen Jagdbehörde. |
Besondere Bestimmungen |
Die Original-Abstammungsurkunde (Stammbaum) ist am Prüfungstag mitzubringen, ebenso das Impfzeugnis. Der Anmeldung ist ein gültiger Versicherungsnachweis über eine bestehende Jagdpflichtversicherung und eine Kopie des Stammbaumes beizulegen. Der Führer oder der Hundebesitzer muss jagdberechtigt sein. |
Nenngeld |
Das Nenngeld ist auf das Konto: UBS AG, 8098 Zürich,
Bank-PC 80-2-2, Konto-Nr. 223-47235765.0, einzubezahlen. Fr. 100.00 für
Mitglieder des SVC Fr. 150.00 für Nichtmitglieder des SVC. Das Nenngeld muss mit dem Vermerk "TKJ" vor dem Meldeschluss einbezahlt sein. Eine Kopie der Einzahlungsbestätigung ist der Anmeldung beizulegen. Anmeldungen ohne diesen Zahlungsnachweis gelten als nicht erfolgt. Sämtliche in dieser Ausschreibung verlangten weiteren Unterlagen müssen ebenfalls vollständig und termingerecht eingereicht sein. Nenngeld ist Reuegeld! |
Prüfungsordnung |
Reglement über den Einsatz von Hunden zur Nachsuche der TKJ |
Gäste |
Gäste sind selbstverständlich willkommen. |
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Zürich, 11. Januar 2010 |