Einladung zur Verbandsgebrauchsprüfung (VGP)

Datum

29./30. Oktober 2011

Ort

Rheinhausen (Deutschland)

Prüfungsleiter

Barbara Bürki

Anmeldung

mit Nennformular (Formblatt 1) unter Beilage einer Kopie der Abstammungsurkunde und des Jagdhaftpflichtversicherungsnachweises für Deutschland

Meldeschluss

5. September 2011. Es werden keine Nachmeldungen angenommen.

Nennformulare

Nennformular Deutsch Kurzhaar als PDF Datei oder als Word Datei zum direkt ausfüllen
Nennformular des JGHV als PDF Datei oder als Word Datei zum direkt ausfüllen
Oder beziehen beim Sekretariat des SVC

Teilnahmeberechtigung

Offen für alle Vorstehhunde. Es können nur Mitglieder des SVC und des DK/DD Baden, die jagdberechtigt oder Jungjäger in Ausbildung sind, teilnehmen.
In die Schweiz importierte Hunde müssen im SHSB eingetragen sein.

Aufgebot

Das Aufgebot an Hundeführer und Richter erfolgt Mitte Oktober.

Nenngeld

Das Nenngeld von Fr. 150.— resp. Fr. 250.— für Verweiser und Totverbeller ist auf das Konto: UBS AG, 8098 Zürich, Bank-PC 80-2-2, Konto-Nr. 223-47235765.0, einzubezahlen.
Das Nenngeld muss mit dem Vermerk "VGP" vor dem Meldeschluss einbezahlt sein. Eine Kopie der Einzahlungsbestätigung ist der Anmeldung beizulegen. Anmeldungen ohne diesen Zahlungsnachweis gelten als nicht erfolgt.
Sämtliche in dieser Ausschreibung verlangten weiteren Unterlagen müssen ebenfalls vollständig und termingerecht eingereicht sein.
Nenngeld ist Reuegeld!

Teilnehmer aus der BRD bezahlen das Nenngeld vor der Prüfung in bar.

Prüfungswild

Wildschweiss wird von der Prüfungsleitung zur Verfügung gestellt. Für die Schleppen und Wasserarbeit sind von jedem Führer mitzubringen:
1Stück Haarwild, Hase oder Kaninchen
1Stück Federwild, Fasan oder Huhn und Enten
1 Fuchs mit Tollwutuntersuchung (§ 37 Abs. 3 VGPO)

Schweiss

Wahlweise 400 m Tagesfährte resp. 400 m Übernachtfährte. Fährte wird mit Wildschweiss getupft. Der Fährtentyp muss auf dem Nennformular vermerkt sein.

Prüfungsordnung

Gültige VGPO
Tollwut
(Achtung: geänderte Bestimmungen)

Alle Hunde müssen gegen Tollwut schutzgeimpft sein. Die Impfung muss mindestens vor 30 Tagen erfolgt sein und darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Der Anmeldung ist ein Dokument beizulegen, aus dem der Impftierarzt und der Tag der letzten Impfung klar ersichtlich ist.

Haftpflicht

Es können nur Hunde zugelassen werden, für die eine in der BRD gültige Jagdhaftpflichtversicherung besteht. Eine Kopie des Versicherungsausweises ist der Anmeldung beizulegen.

Besondere Bedingungen

Jegliche Haftung des SVC für verunfallte Hunde oder andere Schäden, verursacht durch das Prüfungsgeschehen, wird ausdrücklich wegbedungen. Mit der Teilnahme an der Prüfung erklären sich Richter und Hundeführer mit dieser Bestimmung einverstanden.

Einladung

Die vorliegende Publikation gilt als Einladung. Weitere Einladungen erfolgen mit Ausnahme der Aufgebote nicht.

Zimmer

Zimmerreservation bitte frühzeitig vornehmen
- Gasthof Hirschen, Niederhausen, Tel. 0049/7643 6736
- Gasthof Hechinger, Oberhausen, Tel. 0049/7643 4949

Gäste

Gäste sind selbstverständlich herzlich willkommen.

Zürich, 13. Januar 1011

Der Prüfungsleiter: Barbara Bürki

Schweizerischer Vorstehhund-Club
Sektion der SKG
Mitglied des Deutschen Jagdgebrauchshundeverbandes und des Deutsch-Kurzhaar-Clubs