Einladung zu den Verbandsjugendprüfungen VJP und Derby |
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Datum |
17. April 2011 |
Ort |
Deutschland |
Prüfungsleiter |
Ruedi Bänninger, Pfarrhausstr. 17, 8426 Lufingen |
Anmeldung an |
Ruedi Bänninger, Pfarrhausstr. 17, 8426 Lufingen mit den nachstehenden, vollständigen Unterlagen: Nennformular (Mail-Adresse) Kopie der kompletten Ahnentafel Kopie der Jagdhaftpflichtversicherung Kopie des Impfausweises und der Tollwutbescheinigung Kopie der Einzahlungsbestätigung des Nenngeldes |
Meldeschluss |
1. März 2011 |
Nennformulare |
Nennformular Deutsch
Kurzhaar als PDF Datei oder als Word
Datei zum direkt ausfüllen |
Teilnahmeberechtigung |
für VJP gemäss VZPO § 4 für Derby gemäss PO DK § 2 Zusätzliche Bestimmungen des SVC: Der Führer oder Besitzer des Hundes muss Jäger und SVC-Mitglied sein. Das Nenngeld muss bis Meldeschluss einbezahlt sein. In die Schweiz importierte Hunde müssen im SHSB eingetragen sein. |
Aufgebot an Richter und Hundeführer |
Erfolgt Ende März |
Nenngeld |
Das Nenngeld von Fr. 115.00 ist auf das Konto: UBS AG, 8098
Zürich, Bank-PC 80-2-2, Konto-Nr. 223-47235765.0, einzubezahlen. Das Nenngeld muss mit dem Vermerk "VJP" vor dem Meldeschluss einbezahlt sein. Eine Kopie der Einzahlungsbestätigung ist der Anmeldung beizulegen. Anmeldungen ohne diesen Zahlungsnachweis gelten als nicht erfolgt. Sämtliche in dieser Ausschreibung verlangten weiteren Unterlagen müssen ebenfalls vollständig und termingerecht eingereicht sein. Nenngeld ist Reuegeld! |
Prüfungsordnung |
gültige VZPO Ordnung für Frühjahrszuchtprüfung DERBY des DK-Verbandes |
Tollwut |
Alle Hunde müssen gegen Tollwut schutzgeimpft sein. Die in der Schweiz verwendeten Impfstoffe Defensor 3 der Pfizer AG, Rabdomun der Provet AG und Rabisin der Biokema haben eine Wirkungs- und Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Die Impfung muss älter als 4 Wochen sein. Der Anmeldung ist ein Dokument beizulegen, aus dem der Impftierarzt und der Tag der letzten Impfung klar ersichtlich ist. |
Haftpflicht |
Es muss ein gültiger Versicherungsnachweis über eine be stehende Jagdhaftpflichtversicherung der Anmeldung beigelegt werden. |
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Jegliche Haftung des SVC für verunfallte Hunde oder andere Schäden, verursacht durch das Prüfungs geschehen, wird ausdrücklich wegbedungen. Mit der Teilnahme an der Prüfung erklären sich Richter und Hundeführer mit dieser Bestimmung einverstanden. |
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Gäste sind selbstverständlich willkommen. |
Ruedi Bänninger |
Zürich, 13. Januar 2011 |