Einladung zu den Verbandsjugendprüfungen VJP und Derby

Datum

10. April 2010

Ort

Kippenheimweiler

Prüfungsleiter

Ruedi Bänninger, Pfarrhausstr. 17, 8426 Lufingen

Anmeldung an

Ruedi Bänninger, Pfarrhausstr. 17, 8426 Lufingen
mit den nachstehenden, vollständigen Unterlagen:
Nennformular (Mail-Adresse)
Kopie der kompletten Ahnentafel
Kopie der Jagdhaftpflichtversicherung
Kopie des Impfausweises und der Tollwutbescheinigung
Kopie der Einzahlungsbestätigung des Nenngeldes

Meldeschluss

1. März 2010

Nennformulare

Nennformular Deutsch Kurzhaar als PDF Datei oder als Word Datei zum direkt ausfüllen
Nennformular des JGHV als PDF Datei oder als Word Datei zum direkt ausfüllen
Oder zu beziehen beim Sekretariat des SVC
Dem Nennformular ist eine Kopie der Ahnentafel sowie des Versicherungsnachweises beizulegen.

Teilnahmeberechtigung

für VJP gemäss VZPO § 4
für Derby gemäss PO DK § 2
Zusätzliche Bestimmungen des SVC:
Der Führer oder Besitzer des Hundes muss Jäger und SVC-Mitglied sein.
Das Nenngeld muss bis Meldeschluss einbezahlt sein.
In die Schweiz importierte Hunde müssen im SHSB eingetragen sein.

Aufgebot an Richter und Hundeführer

Erfolgt Ende März

Nenngeld

Das Nenngeld von Fr. 115.00 ist auf das Konto: UBS AG, 8098 Zürich, Bank-PC 80-2-2, Konto-Nr. 223-47235765.0, einzubezahlen.
Das Nenngeld muss mit dem Vermerk "VJP" vor dem Meldeschluss einbezahlt sein. Eine Kopie der Einzahlungsbestätigung ist der Anmeldung beizulegen. Anmeldungen ohne diesen Zahlungsnachweis gelten als nicht erfolgt.
Sämtliche in dieser Ausschreibung verlangten weiteren Unterlagen müssen ebenfalls vollständig und termingerecht eingereicht sein.
Nenngeld ist Reuegeld!

Prüfungsordnung

gültige VZPO
Ordnung für Frühjahrszuchtprüfung DERBY des DK-Verbandes

Tollwut

Alle Hunde müssen gegen Tollwut schutzgeimpft sein. Die in der Schweiz verwendeten Impfstoffe Defensor 3 der Pfizer AG, Rabdomun der Provet AG und Rabisin der Biokema haben eine Wirkungs- und Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Die Impfung muss älter als 4 Wochen sein. Der Anmeldung ist ein Dokument beizulegen, aus dem der Impftierarzt und der Tag der letzten Impfung klar ersichtlich ist.

Haftpflicht

Es muss ein gültiger Versicherungsnachweis über eine be stehende Jagdhaftpflichtversicherung der Anmeldung beigelegt werden.

 

Jegliche Haftung des SVC für verunfallte Hunde oder andere Schäden, verursacht durch das Prüfungs geschehen, wird ausdrücklich wegbedungen. Mit der Teilnahme an der Prüfung erklären sich Richter und Hundeführer mit dieser Bestimmung einverstanden.

 

Gäste sind selbstverständlich willkommen.

Ruedi Bänninger

Zürich, 11. Januar 2010

Schweizerischer Vorstehhund-Club
Sektion der SKG
Mitglied des Deutschen Jagdgebrauchshundeverbandes und des Deutsch-Kurzhaar-Clubs