Nennformular des JGHV als PDF Datei
oder als Word Datei zum direkt ausfüllen Für die Ueber-20-Stunden-Fährte werden nur Hunde
zugelassen, die am Prüfungstag mindestens 24 Monate alt sind. Der
Führer/die Führerin muss jagdberechtigt sein. Ausnahmen sind
nur dann zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass der betreffende Hund
jagdlich im Einsatz steht.
Einladung zur Verbandsschweissprüfung
(VSwP)
(gilt gleichzeitig als TKJ 1000 Meter Prüfung)
Datum
1. Juni 2011
Ort
Hallau
Anmeldung
Mit Nennformular (Formblatt 1) unter Beilage einer Kopie
der Abstammungsurkunde und einem Versicherungsnachweis an den Prüfungsleiter, Armin Künzli, Kapellenweg 5, 5524 Nesselnbach. Tel. 056 622 78 91
Meldeschluss
23. April 2011 es werden keine Nachmeldungen angenommen
Nennformulare
Oder beziehen beim Sekretariat des SVC
Prüfungsordnung
Geprüft wird reine Riemenarbeit nach der derzeit gültigen Prüfungsordnungen für VSwP und VFSP
Schweiss
Die Fährten werden mit Rehschweiss hergestellt. Der
Schweiss wird vom SVC zur Verfügung gestellt.
Zulassungsbedingungen
Für die Ueber-40-Stunden-Fährte muss der Nachweis über
eine bestandene Verbandsschweissprüfung (VSwP) auf der Ueber-20-Stunden-Fährte
erbracht werden.
In die Schweiz importierte Hunde müssen im SHSB eingetragen sein.Im weiteren richtet sich die Zulassung nach den Prüfungsordnungen für VSwP und VFSP.
Sämtliche Bedingungen dieser Ausschreibung sind verbindlich!
Teilnahmebeschränkung
Es werden maximal 6 Hunde zugelassen. Mindestzahl 2 Hunde.
Eine allfällige Zulassungsbegrenzung richtet sich nach dem Datum
des letzten Poststempels nach Erhalt der vollständigen Anmeldung
sowie aller in der Ausschreibung verlangten Unterlagen einschliesslich
der Kopie der Einzahlungsbestätigung des Nenngeldes.
Aufgebot
Das Aufgebot an die Hundeführer und Richter erfolgt
gegen Mitte Mai
Nenngeld
Das Nenngeld von Fr. 150.00 für Mitglieder, bzw. Fr. 200.00
für Nichtmitglieder des SVC ist auf das Konto: UBS AG, 8098 Zürich,
Bank-PC 80-2-2, Konto-Nr. 223-47235765.0, einzuzahlen.
Das Nenngeld muss vor dem Meldeschluss mit dem Vermerk "VSwP"
einbezahlt sein. Eine Kopie der Einzahlungsbestätigung ist der Anmeldung
beizulegen. Anmeldungen ohne diesen Zahlungsnachweis gelten als nicht
erfolgt.
Sämtliche in dieser Ausschreibung verlangten weiteren Unterlagen
müssen ebenfalls vollständig und termingerecht eingereicht sein.
Nenngeld ist Reuegeld!
Haftpflicht
Es können nur Hunde zugelassen werden, für die
eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung besteht. Der Versicherungsnachweis
ist der Anmeldung beizulegen.
Besondere Bestimmungen
Jegliche Haftung des SVC für verunfallte Hunde oder
andere Schäden, verursacht durch das Prüfungsgeschehen, werden
ausdrücklich wegbedungen. Mit der Teilnahme an der Prüfung erklären
sich Richter und Hundeführer mit dieser Bestimmung einverstanden.
Einladung
Die vorliegende Publikation gilt als Einladung. Weitere
Einladungen erfolgen, mit Ausnahme an die Hundeführer und Richter,
nicht. Gäste sind selbstverständlich willkommen.
Barbara Bürki
13. Januar 2011