Einladung zur Verbandsschweissprüfung (VSwP)
(gilt gleichzeitig als TKJ 1000 Meter Prüfung)

Datum

1. Juni 2011

Ort

Hallau

Anmeldung

Mit Nennformular (Formblatt 1) unter Beilage einer Kopie der Abstammungsurkunde und einem Versicherungsnachweis an den Prüfungsleiter, Armin Künzli, Kapellenweg 5, 5524 Nesselnbach. Tel. 056 622 78 91

Meldeschluss

23. April 2011 es werden keine Nachmeldungen angenommen

Nennformulare

Nennformular des JGHV als PDF Datei oder als Word Datei zum direkt ausfüllen
Oder beziehen beim Sekretariat des SVC

Prüfungsordnung

Geprüft wird reine Riemenarbeit nach der derzeit gültigen Prüfungsordnungen für VSwP und VFSP

Schweiss

Die Fährten werden mit Rehschweiss hergestellt. Der Schweiss wird vom SVC zur Verfügung gestellt.

Zulassungsbedingungen

Für die Ueber-20-Stunden-Fährte werden nur Hunde zugelassen, die am Prüfungstag mindestens 24 Monate alt sind. Der Führer/die Führerin muss jagdberechtigt sein. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass der betreffende Hund jagdlich im Einsatz steht.
Für die Ueber-40-Stunden-Fährte muss der Nachweis über eine bestandene Verbandsschweissprüfung (VSwP) auf der Ueber-20-Stunden-Fährte erbracht werden.
In die Schweiz importierte Hunde müssen im SHSB eingetragen sein.Im weiteren richtet sich die Zulassung nach den Prüfungsordnungen für VSwP und VFSP.

 

Sämtliche Bedingungen dieser Ausschreibung sind verbindlich!

Teilnahmebeschränkung

Es werden maximal 6 Hunde zugelassen. Mindestzahl 2 Hunde.
Eine allfällige Zulassungsbegrenzung richtet sich nach dem Datum des letzten Poststempels nach Erhalt der vollständigen Anmeldung sowie aller in der Ausschreibung verlangten Unterlagen einschliesslich der Kopie der Einzahlungsbestätigung des Nenngeldes.

Aufgebot

Das Aufgebot an die Hundeführer und Richter erfolgt gegen Mitte Mai

Nenngeld

Das Nenngeld von Fr. 150.00 für Mitglieder, bzw. Fr. 200.00 für Nichtmitglieder des SVC ist auf das Konto: UBS AG, 8098 Zürich, Bank-PC 80-2-2, Konto-Nr. 223-47235765.0, einzuzahlen.
Das Nenngeld muss vor dem Meldeschluss mit dem Vermerk "VSwP" einbezahlt sein. Eine Kopie der Einzahlungsbestätigung ist der Anmeldung beizulegen. Anmeldungen ohne diesen Zahlungsnachweis gelten als nicht erfolgt.
Sämtliche in dieser Ausschreibung verlangten weiteren Unterlagen müssen ebenfalls vollständig und termingerecht eingereicht sein.
Nenngeld ist Reuegeld!

Haftpflicht

Es können nur Hunde zugelassen werden, für die eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung besteht. Der Versicherungsnachweis ist der Anmeldung beizulegen.

Besondere Bestimmungen

Jegliche Haftung des SVC für verunfallte Hunde oder andere Schäden, verursacht durch das Prüfungsgeschehen, werden ausdrücklich wegbedungen. Mit der Teilnahme an der Prüfung erklären sich Richter und Hundeführer mit dieser Bestimmung einverstanden.

Einladung

Die vorliegende Publikation gilt als Einladung. Weitere Einladungen erfolgen, mit Ausnahme an die Hundeführer und Richter, nicht. Gäste sind selbstverständlich willkommen.
Barbara Bürki 13. Januar 2011



Schweizerischer Vorstehhund-Club
Sektion der SKG
Mitglied des Deutschen Jagdgebrauchshundeverbandes und des Deutsch-Kurzhaar-Clubs