Einladung zur Verbands Stöber Prüfung VStP

Datum

27./29. Januar 2011

Ort

Oberhergheim (Frankreich)

Prüfungsleiter

Marc Lenzlinger, Heinrich Stutz Strasse 29, 8902 Urdorf, 079 601 04 14 Marc.lenzlinger@bluewin.ch

Prüfungsordnung

Ordnung für Verbandsstöberprüfungen  (VStPO). Es wird nur Variante B: vom Führer begleitetes Stöbern geprüft

Prüfungsvorbereitung

Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist die festgestellte Brauchbarkeit am Sauengatter durch den Gattermeister

Anmeldung

mit Nennformular (Formblatt 1) unter Beilage einer Kopie der Abstammungsurkunde und des Jagdhaftpflicht für Frankreich

Meldeschluss

15.Juli 2011 für die Prüfungsvorbereitungen, 31.Dez. 2011 zur Prüfung

Nennformulare

Formblatt 1 - Nennung zur Verbandsprüfung als Word Datei zum direkt ausfüllen  Oder beziehen beim Prüfungsleiter

Teilnahmeberechtigung

Offen für alle Vorstehhundemit bestandener VJP und HZP. Es können nur Mitglieder des SVC und des DK/DD Baden, die jagdberechtigt oder Jungjäger in Ausbildung sind, teilnehmen. In die Schweiz importierte Hunde müssen im SHSB eingetragen sein.

Aufgebot

Das Aufgebot an Hundeführer ergeht nach Abschluss der Prüfungsvorbereitungen, spätestens 15. Januar 2012

Nenngeld

Das Nenngeld von.250 Franken ist auf das Konto: UBS AG, 8098 Zürich, Bank-PC 80-2-2,
Konto-Nr. 223-47235765.0, einzubezahlen.
Das Nenngeld muss mit dem Vermerk "VStP" vor dem Meldeschluss einbe-zahlt sein. Eine Kopie der Einzahlungsbestätigung ist der Anmeldung beizu-legen. Anmeldungen ohne diesen Zahlungsnachweis gelten als nicht erfolgt. Sämtliche in dieser Ausschreibung verlangten weiteren Unterlagen müssen ebenfalls vollständig und termingerecht eingereicht sein.
Nenngeld ist Reuegeld!
Im Nenngeld enthalten ist der Treiberobolus und die Verpflegung samstags und sonntags auf der Jagd.

Prüfungsjagd

Die Prüfung findet im Rahmen einer Bewegungsjagd statt. Führer und Richter sind Schützen und benötigen den Französischen 3-Tages Jagdpass

Impfungen

Alle Hunde müssen gegen Tollwut schutzgeimpft sein. Die in der Schweiz ver-wendeten Impfstoffe Defensor 3 der Pfizer AG, Rabdomun der Provet AG und Rabisin der Biokema haben eine Wirkungs- und Gültigkeitsdauer von 3 Jahren.
Die Impfung muss älter als 4 Wochen sein. Der Anmeldung ist ein Dokument beizulegen, aus dem der Impftierarzt und der Tag der letzten Impfung klar ersichtlich ist.

Haftpflicht

Es können nur Hunde zugelassen werden, für die eine in Frankreich gültige Jagd-haftpflichtversicherung besteht. Eine Kopie des Versicherungsausweises ist der Anmeldung beizulegen.

Besondere Bedingungen

Jegliche Haftung des SVC für verunfallte Hunde oder andere Schäden, verursacht durch das Prüfungsgeschehen, wird ausdrücklich wegbedungen. Mit der Teilnahme an der Prüfung erklären sich Richter und Hundeführer mit dieser Bestimmung einverstanden.

Einladung

Die vorliegende Publikation gilt als Einladung. Weitere Einladungen erfolgen mit Ausnahme der Aufgebote nicht.

Zimmer

Zimmerreservationen besorgt die Prüfungsleitung.

Gäste

Gäste sind nach Absprache mit der Prüfungsleitung herzlich willkommen.

Urdorf, 14. Dezember 2011

Der Prüfungsleiter: Marc Lenzlinger

Schweizerischer Vorstehhund-Club
Sektion der SKG
Mitglied des Deutschen Jagdgebrauchshundeverbandes und des Deutsch-Kurzhaar-Clubs