Einladung zur Verbands Stöber Prüfung VStP |
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Datum | 27./29. Januar 2011 |
Ort |
Oberhergheim (Frankreich) |
Prüfungsleiter |
Marc Lenzlinger, Heinrich Stutz Strasse 29, 8902 Urdorf, 079 601 04 14 Marc.lenzlinger@bluewin.ch |
| Prüfungsordnung | Ordnung für Verbandsstöberprüfungen (VStPO). Es wird nur Variante B: vom Führer begleitetes Stöbern geprüft |
| Prüfungsvorbereitung | Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist die festgestellte Brauchbarkeit am Sauengatter durch den Gattermeister |
Anmeldung |
mit Nennformular (Formblatt 1) unter Beilage einer Kopie der Abstammungsurkunde und des Jagdhaftpflicht für Frankreich |
Meldeschluss |
15.Juli 2011 für die Prüfungsvorbereitungen, 31.Dez. 2011 zur Prüfung |
Nennformulare |
Formblatt 1 - Nennung zur Verbandsprüfung als Word Datei zum direkt ausfüllen Oder beziehen beim Prüfungsleiter |
Teilnahmeberechtigung |
Offen für alle Vorstehhundemit bestandener VJP und HZP. Es können nur Mitglieder des SVC und des DK/DD Baden, die jagdberechtigt oder Jungjäger in Ausbildung sind, teilnehmen. In die Schweiz importierte Hunde müssen im SHSB eingetragen sein. |
Aufgebot |
Das Aufgebot an Hundeführer ergeht nach Abschluss der Prüfungsvorbereitungen, spätestens 15. Januar 2012 |
Nenngeld |
Das Nenngeld von.250 Franken ist auf das Konto: UBS AG, 8098 Zürich, Bank-PC 80-2-2, |
Prüfungsjagd |
Die Prüfung findet im Rahmen einer Bewegungsjagd statt. Führer und Richter sind Schützen und benötigen den Französischen 3-Tages Jagdpass |
Impfungen |
Alle Hunde müssen gegen Tollwut schutzgeimpft sein. Die in der Schweiz ver-wendeten Impfstoffe Defensor 3 der Pfizer AG, Rabdomun der Provet AG und Rabisin der Biokema haben eine Wirkungs- und Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Die Impfung muss älter als 4 Wochen sein. Der Anmeldung ist ein Dokument beizulegen, aus dem der Impftierarzt und der Tag der letzten Impfung klar ersichtlich ist. |
Haftpflicht |
Es können nur Hunde zugelassen werden, für die eine in Frankreich gültige Jagd-haftpflichtversicherung besteht. Eine Kopie des Versicherungsausweises ist der Anmeldung beizulegen. |
Besondere Bedingungen |
Jegliche Haftung des SVC für verunfallte Hunde oder andere Schäden, verursacht durch das Prüfungsgeschehen, wird ausdrücklich wegbedungen. Mit der Teilnahme an der Prüfung erklären sich Richter und Hundeführer mit dieser Bestimmung einverstanden. |
Einladung |
Die vorliegende Publikation gilt als Einladung. Weitere Einladungen erfolgen mit Ausnahme der Aufgebote nicht. |
Zimmer |
Zimmerreservationen besorgt die Prüfungsleitung. |
Gäste |
Gäste sind nach Absprache mit der Prüfungsleitung herzlich willkommen. |
Urdorf, 14. Dezember 2011 |
Der Prüfungsleiter: Marc Lenzlinger |